Atomwaffen
Ein kleiner Hinweis auf
die größte Bedrohung
der Menschheit von
Hans-Jürgen Heyne
Außer dem Klima
gibt es tatsächlich noch andere politischen Themen die es Wert wären
das Volk darüber zu informieren.
Das Thema „Atomwaffen, Rüstung, Waffenproduktion und Waffenhandel“. Darüber wollen die „Staats-Führer“ ungern oder nicht reden, das ist nichts für das Volk. In den Medien wird dieses Thema im Grunde totgeschwiegen. Sind doch die politisch verantwortlichen Staats-Führer an dem finanziellen Ertrag der Kriegsgeschäfte beteiligt. Diese Nebengeschäfte der Politik sind durch die „Schwarzen Koffer“ in aller Munde, das wird von den Bürgern schnell vergessen. Die gewählten Politiker und die verschiedene Parteien kassieren mit dem Tod tausender unschuldiger Menschen auf aller Welt kräftig mit ab. Den "Abfall" der Kriege, die Asylanten und Flüchtlinge dafür muss der Steuerzahler aufkommen.
Parteispenden von Rüstungskonzernen, ist das schöne Spiel der Politik. Diese Konzerne sollen doch finanziell für die Flüchtlinge aufkommen, haben sie doch alles zu verantworten.
Das Thema „Atomwaffen, Rüstung, Waffenproduktion und Waffenhandel“. Darüber wollen die „Staats-Führer“ ungern oder nicht reden, das ist nichts für das Volk. In den Medien wird dieses Thema im Grunde totgeschwiegen. Sind doch die politisch verantwortlichen Staats-Führer an dem finanziellen Ertrag der Kriegsgeschäfte beteiligt. Diese Nebengeschäfte der Politik sind durch die „Schwarzen Koffer“ in aller Munde, das wird von den Bürgern schnell vergessen. Die gewählten Politiker und die verschiedene Parteien kassieren mit dem Tod tausender unschuldiger Menschen auf aller Welt kräftig mit ab. Den "Abfall" der Kriege, die Asylanten und Flüchtlinge dafür muss der Steuerzahler aufkommen.
Parteispenden von Rüstungskonzernen, ist das schöne Spiel der Politik. Diese Konzerne sollen doch finanziell für die Flüchtlinge aufkommen, haben sie doch alles zu verantworten.
Soll das die Aufgabe der Politiker sein?
____________________________________
Atomare Bedrohung in Ost und West
____________________________________
Atomare Bedrohung in Ost und West
Zeichnung: Herbert Heyne (1973) - Copyright: Hans-Jürgen Heyne |
Wie
recht er hat , der kleine Bürger. Aber das Volk darf dazu nichts
mehr sagen, nur Maul halten!
Im
Juni 1973 besuchte der damalige Ministerpräsident der Sowjetunion
Leonid Breschnew
die USA und führte Gespräche mit US-Präsident Richard
Nixon.
Leonid Breschnew wollte auf der KSZE-Konferenz eine leichte
Entspannungspolitik fördern.
Die USA waren aber dazu nicht bereit.
Breschnew sagte:
„er könne sich nicht erinnern, daß irgend jemand im letzten
Drittel dieses Jahrhunderts mit so einer Inbrunst die Sowjet-Union zu
seinem militärischen Gegner erklärt und sein Rüstungsprogramm mit
Blick auf den Zusammenstoß mit uns aufgebaut hätte, wie es jetzt
Mode in Washington ist“.
Das war 1973 und wie ist es heute?
Es hat sich nichts geändert,
der Kalte
Krieg
geht immer weiter. (hj)
______________________________________________________
Bei dem Klima kommt von diesen Geldern nichts an. Von dem ROT/GRÜN/LINKEN Keulen-Kommando werden die Bürger in Schach gehalten. Die sogenannten Christlichen Parteien CDU/CSU sind nicht besser als diese „Antifa-Rollkommandos“, von denen das Volk eingeschüchtert wird. Die verschiedenen „Klima-Rattenfänger“ die vielen „Gretls“ tun das übrige um die Bürger auf die richtige Klimarichtung zu trimmen. Die Politiker der sogenannten etablierten Parteien bedienen sich immer mehr einer Keulen-Politik. Andersdenkende oder politisch neutrale Bürger werden bevorzugt mit der „Rechten-Keule“ behandelt. Eine Meinungs- und Pressefreiheit findet nicht mehr statt.
Zum
Tag der Menschenrechte müssen wir der vielen Toten gedenken
die bereits durch „Atomkriege“ ihr Leben verloren haben.
Ist Hiroshima und Nagasaki bereits wieder vergessen?
Diese Tragödie in Japan wird überdeckt durch die vielen Kriege die weltweit „veranstaltet“ wurden und noch aktiv betrieben werden. Weit über 200.000 Tote durch die Bombenabwürfe und die Folge-Toten waren in Japan zu beklagen.
Diese Tragödie in Japan wird überdeckt durch die vielen Kriege die weltweit „veranstaltet“ wurden und noch aktiv betrieben werden. Weit über 200.000 Tote durch die Bombenabwürfe und die Folge-Toten waren in Japan zu beklagen.
Die
Politik und damit die Politiker sind doch aufgerufen zum Wohle der
Menschheit zu agieren oder REGIEREN. Das ist die Aufgabe der
„STAATS-FÜHRER“ in aller Welt. Aber was sehen und hören
wir heute? Nur gegenseitige Kriegs-Hetze und das weltweite Säbel
rasseln geht weiter.
Die
Atomwaffen, das Spielzeug der „Mächtigen“ oder meinen
MÄCHTIG zu sein, stehen immer mehr im Vordergrund dieser
vermeintlich „Großen-Staatsmänner“ auf der Welt.
Natürlich gibt es auch Frauen die meinen auf der Weltbühne
mitspielen zu wollen. Einige Damen stehen mit ihrem Kriegsgeheul den
männlichen Kollegen in nichts nach. Für diese Kategorie gab es
einmal die schöne Bezeichnung „Flinten-Weiber“ was auf
manche Damen dieser Zunft heute noch zutrifft.
Übrigens: ... dem nächsten Krieg ist das Klima wurscht!
Wo sind die vielen "Gretls" beim nächsten NATO-Manöver "Defender 2020" im neuen Jahr? Das wäre eine Aufgabe für eine tolle Demo!
Übrigens: ... dem nächsten Krieg ist das Klima wurscht!
Wo sind die vielen "Gretls" beim nächsten NATO-Manöver "Defender 2020" im neuen Jahr? Das wäre eine Aufgabe für eine tolle Demo!
_____________________________________
Hier die
offizielle Pressemeldung der IPPNW,
Internationale Ärzte
für die Verhütung des Atomkrieges -
Ärzte in sozialer
Verantwortung e.V.
vom 9. Dezember 2019
PRESSEMITTEILUNG
----------------------------------------------------------------------------
DROHUNG MIT ATOMWAFFEN UND IHR EINSATZ VERSTÖSST GEGEN DAS RECHT AUF LEBEN
----------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------
DROHUNG MIT ATOMWAFFEN UND IHR EINSATZ VERSTÖSST GEGEN DAS RECHT AUF LEBEN
----------------------------------------------------------------------------
Tag
der Menschenrechte
Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen.
Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den öffentlich wenig bekannten Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses hin, wonach die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Recht auf Leben verstoßen.
Dieser Beschluss ist ein
wichtiger Schritt zur Stärkung des Völkergewohnheitsrechts und ein
Grund mehr für die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot
von Atomwaffen beizutreten.
Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.
Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen Menschen zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.
Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes
Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf
willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ In der Allgemeinen
Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz
von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. (…)“*
Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die
„Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Sie spiegeln jedoch unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen
Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten
Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das „Recht auf Leben“ zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.
Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ finden Sie unter
www.ialana.de
(Link:
https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss
)
* Eigene Übersetzung, IALANA
Pressekontakt:
Angelika Wilmen, Pressesprecherin, IPPNW, Tel. 030 – 698074 15, Email:
wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de (Link: http://www.ippnw.de )
Lucas Wirl, IALANA, Mobil 0176 64103500, E-Mail: info@ialana.de
(Link: info@ialana.de ), www.ialana.de (Link:
http://www.ialana.de )
Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die „Allgemeine Bemerkung Nr. 36“ zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.
Der im Dezember 1966 verabschiedete UN-Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen nach den Erfahrungen mit Faschismus und Krieg. Er trat 1976 in Kraft, zählt heute 172 Vertragsstaaten und ist damit einer der bedeutendsten menschenrechtlichen Verträge. Jeder Vertragsstaat hat sich verpflichtet, die im Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen Menschen zu gewährleisten. Alle Staaten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag Atomwaffen besitzen, mit Ausnahme Chinas, sind auch Vertragsparteien des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Seine Einhaltung überwacht der UN-Menschenrechtsausschuss.
Art. 6 des Zivilpaktes statuiert: „Jeder Mensch hat ein angeborenes
Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf
willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ In der Allgemeinen
Bemerkung Nr. 36 heißt es u.a. „Die Bedrohung durch oder der Einsatz
von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Atomwaffen, welche in ihrem Effekt willkürlich sind und, ihrer Natur nach, die Zerstörung von Menschenleben in katastrophalem Ausmaß verursachen können, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu stoppen, einschließlich Maßnahmen, um ihren Erwerb durch nichtstaatliche Akteure zu verhindern, sie nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, sowie alle bestehenden Lagerbestände zu vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung zu treffen, die alle ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. (…)“*
Die Atommächte unter den Vertragsstaaten bestreiten, dass die
„Allgemeinen Bemerkungen“ rechtlich bindend sind. Sie spiegeln jedoch unbestritten Völkergewohnheitsrecht wider und tragen zu dessen
Weiterentwicklung bei. Schließlich erinnern die ausformulierten
Einzelpflichten zum Umgang mit Atomwaffen bis in den Wortlaut hinein an den Atomwaffenverbotsvertrag und die Abrüstungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrages. Auf diese Weise verstärken sich die jeweiligen Begründungen für die Forderung nach vollständiger Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen wechselseitig. So wird das „Recht auf Leben“ zu einem weiteren gewichtigen Argument für noch zögernde Staaten, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, der inzwischen von 80 Staaten unterzeichnet und von 34 bereits ratifiziert worden ist.
Die IALANA-Studie „Recht auf Leben vs. Atomwaffen“ finden Sie unter
www.ialana.de
(Link:
https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-abc-waffen/2551-ialana-studie-recht-auf-leben-vs-atomwaffen-mit-beitraegen-von-alyn-ware-daniel-rietiker-roger-s-clarke-und-peter-weiss
)
* Eigene Übersetzung, IALANA
Pressekontakt:
Angelika Wilmen, Pressesprecherin, IPPNW, Tel. 030 – 698074 15, Email:
wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de (Link: http://www.ippnw.de )
Lucas Wirl, IALANA, Mobil 0176 64103500, E-Mail: info@ialana.de
(Link: info@ialana.de ), www.ialana.de (Link:
http://www.ialana.de )