Montag, 13. Januar 2025



13. JANUAR 2025


SACHEN GIBTS, DIE GIBTS GARNICHT?

ODRRR ???

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"DEIN GRÜNER FREUND UND HELFER"

"Da werden Sie geholfen"


Das "GRÜNE-POLIZEI-FÜHRUNGS-HAUPTQUARTIER"   (Büro?)

befindet sich in der GRÜNEN-Parteizentrale in Berlin !!!

Noch Fragen ???


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Hier ein sehr erhellender Artikel von NIUS über die "Schutz-Truppe" der GRÜNEN für die Erhaltung unserer GRÜNEN-DEMOKRATIE.

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Doch was denkt die Bundespolizeiakademie darüber, dass ein Beamter, der junge Polizisten fortbildet, bei „Polizei Grün“ tätig ist?

Auf Anfrage heißt es: „Beamtinnen und Beamte haben im Rahmen ihrer politischen Betätigung das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung zu beachten (§ 60 Abs. 2 BBG)

Solange diese Grenzen nicht verletzt sind, können auch Beamtinnen und Beamte die ihnen zustehenden Grundrechte wahrnehmen.“

Ob Herr Schmäring diese nun verletzt hat, geht nicht aus der Antwort hervor. Schmäring selbst wollte sich auf NIUS-Anfrage nicht äußern.

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Mehr NIUS:

Bitte lesen Sie hier weiter;

Professor für Öffentliches Recht kritisiert: „Die Polizei ist keine politische Partei – Polizei Grün ist rechtlich unzulässig!“ 

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